09.04.2020
Pressemitteilung Sparkasse Meißen Nummer 07 / 2020
Riesa, den 3. April 2020
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Verbraucher können Darlehens-Raten für 3 Monate unkompliziert auch online aussetzen ...
Schnelle, einfache Hilfe ist das Gebot der Stunde
Seit dem 3. April 2020 können von der Corona-Krise betroffene Kunden der Sparkasse Meißen die Zins- und Tilgungszahlungen für ihre Verbraucherkredite für 3 Monate aussetzen.
Die gesetzliche Regelung, wonach die Raten für April 2020 bis Juni 2020 ausgesetzt werden können, hatten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat vor wenigen Tagen beschlossen. Die DarlehensRaten müssen demnach erst ab Juli 2020 wieder gezahlt werden.
Für Privatkunden, die durch die Corona-Krise von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder vergleichbaren Ereignissen betroffen sind, bietet die Sparkasse Meißen hierzu eine schnelle und unbürokratische Lösung.
Die Raten können im Internet unter www.spkm.de/corona über das Online- Banking direkt vom Kunden ausgesetzt werden. Für Kunden ohne Online- Banking steht unter www.spkm.de/corona alternativ ein Formular zum Download bereit. Die Sparkasse Meißen empfiehlt jedoch den bequemen Weg über das Online-Banking.
Darüber hinaus können Privatkunden über die Hotline 03525 5150-0 Kontakt mit der Sparkasse Meißen aufnehmen, gewerblichen Kunden steht unter 03525 5150-7000 eine gesonderte Hotline zur Verfügung. Durch das Aussetzen der Zins- und Tilgungsleistungen wird die ursprünglich geplante Kreditlaufzeit verlängert. Die Kunden müssen die ausstehenden Beträge somit nach der Ratenpause nicht komplett in einem Betrag nachleisten, sondern können weiter regulär ihren Kredit bedienen.
Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen der Sparkasse Meißen finden Sie unter www.spkm.de/corona. [zurück zur Übersicht]